Richtlinien

In der Bearbeitung von Brandschäden oder ähnlichen Ereignissen werden alle 

  • Erstmaßnahme zur Vermeidung weiterer Gefährdungen
  • Arbeiten zur Feststellung des Schadenumfangs
  • Gefährdungseinschätzung bezüglich Personenschutzmaßnahmen
  • Umsetzung von Sanierungskonzepten zur Wiederherstellung der Anlagen und  Systeme
  • Qualitätskontrollen der durchzuführenden Maßnahmen

  auf Grundlage gängiger Regelwerke sowie insbesondere der „Richtlinien zur     Brandschadensanierung“ (VdS 2357) durchgeführt.