Richtlinien
In der Bearbeitung von Brandschäden oder ähnlichen Ereignissen werden alle 
- Erstmaßnahme zur Vermeidung weiterer Gefährdungen
- Arbeiten zur Feststellung des Schadenumfangs
- Gefährdungseinschätzung bezüglich Personenschutzmaßnahmen
- Umsetzung von Sanierungskonzepten zur Wiederherstellung der Anlagen und     Systeme
- Qualitätskontrollen der durchzuführenden Maßnahmen
   auf Grundlage gängiger Regelwerke sowie insbesondere der „Richtlinien zur         Brandschadensanierung“ (VdS 2357) durchgeführt.